Schule des Zweiten Bildungsweges
Allgemeine Informationen
Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).
Externe Behörden
Niedersächsisches KultusministeriumSchiffgraben 12 30159 Hannover Telefon: +49 511 1200 Telefax: +49 511 7450 E-Mail: poststelle@mk.niedersachsen.deHomepage: http://www.mk.niedersachsen.de | |
Niedersächsische Landesschulbehörde LüneburgAuf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 152222 Telefax: +49 4131 152910 E-Mail: Poststelle-LG@nlschb.niedersachsen.deHomepage: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de |