Schornsteinfeger
Allgemeine Informationen
Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.
Ansprechpartner/in
Landkreis Harburg | |
Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-0 Telefax: +49 4171 69399-100 E-Mail: buergerservice@lkharburg.deHomepage: www.landkreis-harburg.de |