Sachverständige Personen: Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Allgemeine Informationen
Wer als öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Person auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig ist oder tätig werden will, ist auf Antrag durch die zuständige Stelle für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Die öffentliche Bestellung bescheinigt, dass die antragstellende Person auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Ausschlaggebend sind die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde.
Aufgabe der sachverständigen Personen ist es, einen Sachverhalt unparteiisch und unabhängig vom Auftraggeber verbindlich zu beurteilen. Damit wird die notwendige Objektivität gewährleistet.
Öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Personen müssen ihre Sachkunde gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.
Externe Behörden
Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-WolfsburgAm Sande 1 21335 Lüneburg Telefon: +49 4131 7420 Telefax: +49 4131 742180 E-Mail: service@lueneburg.ihk.deHomepage: http://www.ihk-lueneburg.de/ | Service-Center: Tel. 04131/742424 Öffnungszeiten: Mo-Do.: 07.30 - 17.00 Uhr, Fr.: 07.30 - 16.00 Uhr |
Externe Ansprechpartner/in
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ![]() Friedensstraße 6 21335 Lüneburg Telefon: +49 4131 712-0 Telefax: +49 531 1201-333 E-Mail: info@hwk-bls.deHomepage: www.hwk-bls.de | |
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