Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung - im Rechtsdienstleistungsregister
Allgemeine Informationen
Wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen:
- Inkassodienstleistungen
- Rentenberatung
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht
Ohne Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden:
- Testamentsvollstreckung,
- Haus- und Wohnungsverwaltung,
- Fördermittelberatung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen.
Externe Ansprechpartner/in
Landgericht Lüneburg ![]() Am Ochsenmarkt 3 21335 Lüneburg Telefon: +49 4131 202-1 E-Mail: lglg-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de |