Planfeststellung
Allgemeine Informationen
Mit der Planfeststellung werden alle durch ein Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und Behörden sowie den Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Recht![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-0 Telefax: +49 4171 693-99100 E-Mail: rechtsamt@LKHarburg.de | Anfahrt über Schloßring! |