Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Allgemeine Informationen
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
In der Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal können folgende Ausweise beantragt werden:
- Parkausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" und "BI" (blau)
- Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen "aG" und "BI" (orange); dieser berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz
Die Erkrankungen und GdB müssen vom Nds. Landesamt für Soziales, Familie und Gesundheit (vormals Versorgungsamt) festgestellt sein. Sprechstunde vom Nds. Landesamt für Soziales, Familie und Gesundheit in der Gemeinde Seevetal ist immer der 2. Montag im Monat (ausgenommen Feiertage).
Ansprechpartner/in
Frau Martina Barlag![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Gewerbe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C202 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2324 Telefax: +49 4105 55-1324 E-Mail: m.barlag@seevetal.de |