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Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Verzicht oder Versagung
Allgemeine Informationen
Ist die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde rechtskräftig entzogen worden, erlischt diese mit allen Rechten und Pflichten. Gleichzeitig wird in der Regel vom Gericht eine sog. Fahrerlaubnissperre ausgesprochen.
Der Richter hält den Betroffenen während dieser Zeitspanne für ungeeignet zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr. An diese Fahrerlaubnissperre ist die Fahrerlaubnisbehörde gebunden, d. h. eine Neuerteilung kann nicht vor Ablauf dieser Sperre erfolgen. Nach Ablauf der Fahrerlaubnissperre muss die neue Fahrerlaubnis persönlich in der Führerscheinstelle beantragt werden, dies ist frühestens drei Monate vor Ablauf des Sperrfristendes möglich.
Wenn Sie bereits während des Entzuges der Fahrerlaubnis im Bereich des Landkreises Harburg wohnhaft und gemeldet gewesen sind, erhalten Sie automatisch von hier einen Antrag mit Unterlagen übersandt, sobald das rechtskräftige gerichtliche Urteil hier vorliegt.
Im Antragsverfahren auf Neuerteilung ist die Kraftfahreignung (körperlich, geistig und charakterlich) des Antragstellers zu überprüfen (siehe Verfahrensablauf).
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Führerscheinstelle | |
Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-855 Telefax: +49 4171 693-181 E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkharburg.deHomepage: https://termin.landkreis-harburg.de | Besuch nur nach Terminvereinbarung:
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Dokumente
Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (73 kB) | |
Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (43 kB) | |
Begutachterstellen (15 kB) |