Namensrechtliche Erklärung
Allgemeine Informationen
Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Ehegatten:
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland
- Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
- Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Bei Kindern:
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.
Ansprechpartner/in
Standesamt![]() | |
Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-3333 E-Mail: standesamt@seevetal.deHomepage: https://www.seevetal.de/standesamt | Für die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminabsprache notwendig. |
Dienstleistung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- KFZ-Zulassung: Änderung der Halterdaten (Name oder Anschrift)
- Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein