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Namensrechtliche Erklärung

zuklappenAllgemeine Informationen

Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen:

Bei Ehegatten:

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland
  • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
  • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Bei Kindern:

  • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
  • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
  • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.

Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.

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zuklappenAnsprechpartner/in
Standesamt Seevetal-Neu WulmstorfStandort anzeigen
Kirchstraße 11
21218 Seevetal, Hittfeld
Telefon: +49 4105 55-3333
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­see­ve­tal.­de/­stan­des­amt

Terminsprechstunde. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin oder nutzen den Rückrufservice des Standesamtes.

Zahlungsmöglichkeiten:
bargeldlose Zahlung


Parkmöglichkeiten:
Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung. Diese sind über die Kirchstraße oder die Straße Pastorenwiesen sehr gut zu erreichen.

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Die bisherigen Standesamtsbezirke Seevetal sowie Neu Wulmstorf werden mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgelöst. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal – Neu Wulmstorf übernimmt dann die Aufgaben aus dem Personenstandswesen unter federführender Regie der Gemeinde Seevetal.
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