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Namensrechtliche Erklärung
Allgemeine Informationen
Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Ehegatten:
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland
- Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
- Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Bei Kindern:
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.
Ansprechpartner/in
Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf | |
Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-3333 E-Mail: standesamt@seevetal.deHomepage: https://www.seevetal.de/standesamt | Terminsprechstunde. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin oder nutzen den Rückrufservice des Standesamtes.
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Die bisherigen Standesamtsbezirke Seevetal sowie Neu Wulmstorf werden mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgelöst. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal – Neu Wulmstorf übernimmt dann die Aufgaben aus dem Personenstandswesen unter federführender Regie der Gemeinde Seevetal. |
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