Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB
Allgemeine Informationen
Personen, die nach ausländischem Recht einen Namen erworben haben und deren Namensführung sich fortan nach deutschem Recht richtet (z. B. durch Einbürgerung), können durch eine Erklärung nach Art. 47 EGBGB ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen und dem deutschen Recht fremde Namensbestandteile ablegen.
Führen Sie bisher nur Eigennamen, können diese in Vor- und Familienname angeglichen werden.
Diese Erklärung ist nur einmal möglich!
Ansprechpartner/in
Standesamt![]() | |
Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-3333 E-Mail: standesamt@seevetal.deHomepage: https://www.seevetal.de/standesamt | Für die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminabsprache notwendig. |