Nachlass- und Erbangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen oder der Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben oder die Erbin übergehen.
Wer seine Stellung als Erbe nachweisen will, benötigt einen Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen in öffentlich beglaubigter Form zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichtes, das zuständig für Fragen des Erbrechts ist.
Die Erbschaft unterliegt der Steuer. Diese bestimmt sich nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Externe Behörden
Amtsgericht WinsenSchloßplatz 4 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 8860 Telefax: +49 4171 886100 E-Mail: agwl-poststelle@justiz.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-winsen.niedersachsen.de/ | Montag - Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. |
Amtsgericht TostedtUnter den Linden 23 21255 Tostedt Telefon: +49 4182 2970 Telefax: +49 4182 297100 E-Mail: agtos-poststelle@justiz.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de | Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung |
Amtsgericht LüneburgAm Ochsenmarkt 3 21335 Lüneburg Telefon: +49 4131 202-1 Telefax: +49 4131 202-453 E-Mail: AGLG-poststelle@justiz.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de | Wegen der gleitenden Arbeitszeit Besuche und Anrufe bitte montags bis donnerstags zwischen 9:00 - 12:00 Uhr und in dringenden Fällen zwischen 14:00 - 15:30 Uhr, freitags zwischen 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. |