Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.
- unerlaubte Abfallbeseitigung
- Brennverordnung
- Hundeangelegenheiten (ohne Steuern)
- Ungezieferbekämpfung (Ratten, Wespen, Hornissen)
- Sicherstellung von Fahrzeugen
- Ruhestörungen
- Auszahlung von Tagessätzen an Durchreisende
- sonstige Ordnungsangelegenheiten
Ansprechpartner/in
Frau Gabriele Rieckmann![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Allgemeine Ermittlungen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C302 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2305 Telefax: +49 4105 55-1305 E-Mail: g.rieckmann@seevetal.de |