KFZ-Zulassung: Saisonkennzeichen
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie aktuell nur mit Termin besuchen.
Termine können online, telefonisch oder per email gebucht werden.
Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Email: buergerservice@lkharburg.de
Die Standorte des BürgerService:
- BürgerService 21423 Winsen, Schlossring 12
- BürgerService 21244 Buchholz i. d. N., Innungsstraße 6
- BürgerService 21218 Seevetal-Hittfeld, An der Reitbahn 6
- Führerscheinstelle 21423 Winsen, Schlossring 12 (Tel. 04171 693-855)
Telefonische Terminvereinbarung über die Hotline im Zeitfenster:
- BürgerService Winsen, Buchholz, Seevetal-Hittfeld:
Mo. und Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. und Fr. 07:30 - 13:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr - Führerscheinstelle:
Mo. und Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. und Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fahren Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über, sondern nur im Sommer oder nur im Winter? Dann könnte das Saisonkennzeichen für Sie interessant sein.
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile sowie "Winterautos" gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Halter können sich damit das häufige Außerbetriebsetzen und Wiederzulassen und damit jeweils Besuche in der KFZ-Zulassungsstelle sparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes (der KFZ-Haftpflichtversicherungsschutz muss jedoch ganzjährig aufrecht erhalten werden!).
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Betriebszeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Der Zeitraum wird dann rechts auf dem Kennzeichenschild dargestellt (z. B. bedeutet 05-10: Das Fahrzeug darf von Mai - Oktober im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden).
Außerhalb des Betriebszeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden oder auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt sein.
Verfahrensablauf:
Sie müssen den Antrag persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter stellen.
Das Fahrzeug muss grundsätzlich nicht vorgeführt werden.
Achtung:
Wenn Sie den Betriebszeitraum ändern möchten, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung (EVB), in der der Saisonzeitraum angegeben ist, sowie neue Kennzeichenschilder (jedoch in der Regel kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99833 E-Mail: buergerservice@lkharburg.de | Besuch nur nach Terminvereinbarung: |
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld![]() | |
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld An der Reitbahn 6 21218 Seevetal Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99832 E-Mail: buergerservice@lkharburg.de | Besuch nur nach Terminvereinbarung: |
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.![]() | |
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N. Innungsstraße 6 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99831 E-Mail: buergerservice@lkharburg.deHomepage: https://termin.landkreis-harburg.de | Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: |
Externe Behörden
Hauptzollamt Hannover - Arbeitsbereich KFZ-Steuer -Meisterweg 75 21337 Lüneburg Telefon: +49 4131 60467-444 Telefax: +49 4131 60467-440 E-Mail: info.kraftst@zoll.deHomepage: http://www.zoll.de/SharedDocs/Dienststellen/DE/Oeffnungszeiten_Kfz_Steuer/Sondereinrichtungen/HZA_Hannover_Standort_Lueneburg_oeffnungszeiten_kfz.html?nn=462474 | Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr |