KFZ-Zulassung: Online-Zulassung und Online-Abmeldung (iKFZ)
Allgemeine Informationen
© Landkreis Harburg
Bundesweites Projekt i-Kfz
Online-Außerbetriebsetzung (Abmeldung):
Seit 01.01.2015 können Sie Ihr Fahrzeug online ganz ohne Besuch im BürgerService außer Betrieb setzen lassen ("abmelden"), wenn
- das Fahrzeug im Landkreis Harburg zugelassen ist, also WL-Kennzeichen hat oder die auswärtigen Kennzeichenschilder beim Umzug mitgenommen wurden,
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen
Weitere Informationen zum Ablauf: Siehe unsere Kundeninformation zur Online-Außerbetriebsetung unten auf dieser Seite.
Online-Zulassung von Fahrzeugen:
Seit 01.10.2019 haben Sie die Möglichkeit, ein Fahrzeug online neu zuzulassen, wieder zuzulassen, umzuschreiben oder die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern zu lassen, wenn
- Sie Einwohner des Landkreises Harburg sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Harburg haben
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen
Weitere Informationen zum Ablauf: Siehe unser Merkblatt zur Online-Zulassung unten auf dieser Seite. Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie hier: www.bmvi.de/i-kfz
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine telefonische Unterstützung bei der Antragseingabe leisten können.
► Bitte beachten Sie: Entfernen Sie die Abdeckungen der Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten, der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erst dann, wenn Sie auf dem Portal dazu aufgefordert werden. Sind die Sicherheitscodes freigelegt, sind die Dokumente ungültig.
Sie können Ihre Zulassungs- und Außerbetriebsetzungsanträge selbstverständlich gern weiterhin persönlich im BürgerService bearbeiten lassen – Sie sind herzlich willkommen und wir bieten vor Ort weiterhin den gewohnten Service mit kurzer Wartezeit und umfangreichen Öffnungszeiten. Die Anschrift der BürgerService-Standorte und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Broschüre. Für die Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) steht Ihnen montags bis freitags der Schnellschalter mit sehr kurzer Wartezeit zur Verfügung.
Siehe auch die unten aufgeführten Information zu diesem Thema unten auf dieser Seite.
Zum Portal geht es hier:
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99833 E-Mail: buergerservice@lkharburg.de | Besuch nur nach Terminvereinbarung: |
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.![]() | |
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N. Innungsstraße 6 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99831 E-Mail: buergerservice@lkharburg.deHomepage: https://termin.landkreis-harburg.de | Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: |
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld![]() | |
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld An der Reitbahn 6 21218 Seevetal Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99832 E-Mail: buergerservice@lkharburg.de | Besuch nur nach Terminvereinbarung: |