KFZ-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie aktuell nur mit Termin besuchen.
Termine können online, telefonisch oder per email gebucht werden.
Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Email: buergerservice@lkharburg.de
Die Standorte des BürgerService:
- BürgerService 21423 Winsen, Schlossring 12
- BürgerService 21244 Buchholz i. d. N., Innungsstraße 6
- BürgerService 21218 Seevetal-Hittfeld, An der Reitbahn 6
- Führerscheinstelle 21423 Winsen, Schlossring 12 (Tel. 04171 693-855)
Telefonische Terminvereinbarung über die Hotline im Zeitfenster:
- BürgerService Winsen, Buchholz, Seevetal-Hittfeld:
Mo. und Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. und Fr. 07:30 - 13:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr - Führerscheinstelle:
Mo. und Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. und Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Haben Sie ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten es nun im Landkreis Harburg zulassen?
Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug aus dem Ausland in den Landkreis Harburg umgezogen und müssen Ihr Fahrzeug nun hier zulassen?
Wenn Sie ein Neufahrzeug im Ausland erworben haben und es hier zulassen möchten, informieren Sie sich bitte in der Rubrik "Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland" (siehe unten).
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland erworben haben oder mit Ihrem Fahrzeug umgezogen sind, gilt folgendes:
1.) Aus EU-Mitgliedsstaaten eingeführte Fahrzeuge:
Entgegen der landläufigen Meinung ist es in der Regel nicht mehr notwendig, das Fahrzeug vor der Zulassung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (früher: "Baurat") begutachten zu lassen. Aus einem EU-Mitgliedsstaat eingeführte Fahrzeug ab einem Erstzulassungsdatum ab Mitte der 1990'er Jahre haben in der Regel eine EG-Typgengehmigung, die in jedem EU-Mitgliedsstaat gültig ist und damit auch in Deutschland Grundlage der Fahrzeugzulassung sein kann. Die EG-Typgenehmigung und auch die für die Zulassung notwendigen Daten können häufig aus der harmonisierten ausländischen Zulassungsbescheinigung (nach EU-Richtlinie gestaltete Zulassungsbescheinigung) oder der vom Hersteller ausgegebenen EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("CoC-Papier") entnommen werden.
Hat das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder kann diese den ausländischen Fahrzeugpapieren nicht entnommen werden oder gibt es für das Fahrzeug keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung, muss das Fahrzeug vor der Zulassung dem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) vorgeführt werden, der dann ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge erstellt, das als Grundlage für die Zulassung dient.
Hat das Fahrzeug zwar eine EG-Typgenehmigung, können die Daten bei der Zulassung jedoch nicht vollständig abgerufen werden, kann es in Einzelfällen notwendig sein, dass vom TÜV die fehlenden Daten vor der Zulassung ermittelt werden. Dafür bitten wir um Verständnis.
2.) Aus Nicht-EU-Ausland eingeführte Fahrzeuge:
Diese Fahrzeuge müssen vor der Zulassung in der Regel vom amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) begutachtet werden. Unter Umständen muss das Fahrzeug vor der Zulassung umgebaut werden, weil es nicht den deutschen / europäischen Zulassungsvorschriften entspricht. In Einzelfällen (besonders Fahrzeuge aus dem amerikanischen Raum) können gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassung notwendig werden.
Generell gilt:
- Lassen Sie sich beim Kauf immer die vollständigen ausländischen Fahrzeugpapiere aushändigen und schließen Sie einen Kaufvertrag!
- Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern schon im Vorwege an (Kontaktinformationen siehe unten), um Zulassungshindernisse frühzeitig auszuräumen!
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld![]() | |
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld An der Reitbahn 6 21218 Seevetal Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99832 E-Mail: buergerservice@lkharburg.de | Besuch nur nach Terminvereinbarung: |
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.![]() | |
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N. Innungsstraße 6 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99831 E-Mail: buergerservice@lkharburg.deHomepage: https://termin.landkreis-harburg.de | Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: |
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99833 E-Mail: buergerservice@lkharburg.de | Besuch nur nach Terminvereinbarung: |
Externe Behörden
Hauptzollamt Hannover - Arbeitsbereich KFZ-Steuer -Meisterweg 75 21337 Lüneburg Telefon: +49 4131 60467-444 Telefax: +49 4131 60467-440 E-Mail: info.kraftst@zoll.deHomepage: http://www.zoll.de/SharedDocs/Dienststellen/DE/Oeffnungszeiten_Kfz_Steuer/Sondereinrichtungen/HZA_Hannover_Standort_Lueneburg_oeffnungszeiten_kfz.html?nn=462474 | Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr |