Jagdpachtvertrag: Anzeige
Allgemeine Informationen
Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.
Ansprechpartner/in
Landkreis Harburg | |
Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-0 Telefax: +49 4171 69399-100 E-Mail: buergerservice@lkharburg.deHomepage: www.landkreis-harburg.de |