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Jagderlaubnis: Mitteilung

zuklappenAllgemeine Informationen

Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

  • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
  • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
  • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
  • Verbot der Jagdausübung.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Ordnung und VerbraucherschutzStandort anzeigen
Kreisverwaltung Gebäude D
Von-Somnitz-Ring 13
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: +49  4171 693-0
Telefax: +49  4171 63612
E-Mail:

Besuchszeiten nach Terminabsprache:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr

Terminvereinbarungen bitte von
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr


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