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Hundesteuer

zuklappenAllgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer, die unabhängig von der Rasse des Hundes mit einem einheitlichen Satz erhoben wird.

Ein erhöhter Satz gilt ausschließlich für das Halten von mehreren Hunden in einem Haushalt.

Für jeden angemeldeten Hund wird einmalig eine Hundesteuermarke vergeben.

Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
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zuklappenAnsprechpartner/in
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21218 Seevetal, Hittfeld
Telefon: +49 4105 55-2341
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Frau A. KleenlofStandort anzeigen
Amt / Bereich
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Rathaus
Kirchstraße 11
21218 Seevetal, Hittfeld
Telefon: +49 4105 55-2223
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