Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer, die unabhängig von der Rasse des Hundes mit einem einheitlichen Satz erhoben wird.
Ein erhöhter Satz gilt ausschließlich für das Halten von mehreren Hunden in einem Haushalt.
Für jeden angemeldeten Hund wird einmalig eine Hundesteuermarke vergeben.
Ansprechpartner/in
Frau Agnes Kleenlof![]() | |
Amt / Bereich Kämmereiabteilung › Steuern Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer B117 | EG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2223 Telefax: +49 4105 55-1223 E-Mail: a.kleenlof@seevetal.de |