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Hausschlachtung

zuklappenAllgemeine Informationen

Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblichen Schlachthofes verstanden. Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.

Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Gehegewild
  • Ziegen und andere Paarhufer,
  • Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Ordnung und VerbraucherschutzStandort anzeigen
Kreisverwaltung Gebäude D
Von-Somnitz-Ring 13
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: +49  4171 693-0
Telefax: +49  4171 63612
E-Mail:

Besuchszeiten nach Terminabsprache:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr

Terminvereinbarungen bitte von
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr


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