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Hausschlachtung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblichen Schlachthofes verstanden. Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.
Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Gehegewild
- Ziegen und andere Paarhufer,
- Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Ordnung und Verbraucherschutz | |
Kreisverwaltung Gebäude D Von-Somnitz-Ring 13 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-0 Telefax: +49 4171 63612 E-Mail: 39@lkharburg.de | Besuchszeiten nach Terminabsprache:
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