Hauptuntersuchung: Abnahme
Allgemeine Informationen
Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden.
Seit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung (AU) mehr. Sie wurde als eigenständiger Teil in die HU integriert. Damit entfallen seit dem 1. Januar 2010 auch die AU-Plaketten, es gibt nur noch die HU-Plaketten.
Externe Behörden
Technischer Überwachungsverein (TÜV) NordAm TÜV 1 30519 Hannover Telefon: +49 511 998-0 Telefax: +49 511 998-61237 E-Mail: info@tuev-nord.deHomepage: http://www.tuev-nord.de |