Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO
Allgemeine Informationen
Ohne Meisterprüfung kann die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter gegebenenfalls eine Ausübungsberechtigung nach §7a Handwerksordnung (HwO) durch die zuständige Stelle erhalten. Daneben könnte die Erteilung einer Ausnahmebewilligung in Betracht kommen.
Externe Ansprechpartner/in
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ![]() Friedensstraße 6 21335 Lüneburg Telefon: +49 4131 712-0 Telefax: +49 531 1201-333 E-Mail: info@hwk-bls.deHomepage: www.hwk-bls.de |