Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Allgemeine Informationen
Grundsicherungsleistungen können Personen erhalten, die das Rentenalter erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen können. Außerdem können Personen Grundsicherungsleistungen erhalten, die vollständig und dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Grundsicherungsleistungen werden auf Antrag in der Regel für ein Jahr gewährt. Eine Weiterbewilligung erfolgt dann jeweils nach Prüfung, ob die Bewilligungsvoraussetzungen noch vorliegen. Ein kurzer Fragebogen zur Überprüfung wird Ihnen zugesandt und sollte rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zurückgegeben werden.
Grundsicherungsleistungen werden in ähnlicher Höhe wie Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Soziale Leistungen![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-0 Telefax: +49 4171 693-566 E-Mail: TS_Sozialamt@lkharburg.de | Besuchszeiten bitte nach Terminabsprache: |