Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen Anzeige im Bewachungsgewerbe
Allgemeine Informationen
Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z. B. Objekt- oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist lediglich eine vorherige, schriftliche Anzeige erforderlich.
Ansprechpartner/in
Frau Andrea Gallwas![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Wahlen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C303 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2244 Telefax: +49 4105 55-1244 E-Mail: a.gallwas@seevetal.de |