Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten wollen, um mit den Tieren zu züchten oder mit den Tieren zu handeln oder Hunde für Dritte ausbilden, müssen Sie vier Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen.
Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Ansprechpartner/in
Landkreis Harburg | |
Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-0 Telefax: +49 4171 69399-100 E-Mail: buergerservice@lkharburg.deHomepage: www.landkreis-harburg.de |