Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Frau S. Waltje![]() | |
Amt / Bereich Ordnung und Verbraucherschutz Kreisverwaltung Gebäude D, Zimmer D-011 // 1 Von-Somnitz-Ring 13 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-785 E-Mail: veterinaerdienst@LKHarburg.de oder s.waltje@LKHarburg.de |