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Gewerbeerlaubnis Automatenaufsteller

zuklappenAllgemeine Informationen

Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO (Automatenaufsteller)

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Automaten an einem gewünschten Standort.

Rahmen
Der Standort darf nicht allgemein von Jugendlichen aufgesucht werden.

Rechtliche Grundlage
§ 33 c Abs. 1 GewO

Verlauf
Persönlicher Besuch im Rathaus erforderlich.

Mitzubringen
Personalausweis, Führungszeugnis, Auskunft aus Gewerbezentralregister, Gewerbeanmeldung, Vorlage des Bauartnachweises von der physikalisch technischen Bundesanstalt für die aufzustellenden Geräte, ggf. Handelsregisterauszug, Steuerbescheid, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Wohnsitznachweis über die letzten 5 Jahre.

Gebühren

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von Automaten.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. BarlagStandort anzeigen
Amt / Bereich
OrdnungsabteilungGewerbe
Rathaus
Kirchstraße 11
21218 Seevetal, Hittfeld
Telefon: +49 4105 55-2324
E-Mail:
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