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Gewerbeerlaubnis Automatenaufsteller
Allgemeine Informationen
Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO (Automatenaufsteller)
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Automaten an einem gewünschten Standort.
Rahmen
Der Standort darf nicht allgemein von Jugendlichen aufgesucht werden.
Rechtliche Grundlage
§ 33 c Abs. 1 GewO
Verlauf
Persönlicher Besuch im Rathaus erforderlich.
Mitzubringen
Personalausweis, Führungszeugnis, Auskunft aus Gewerbezentralregister, Gewerbeanmeldung, Vorlage des Bauartnachweises von der physikalisch technischen Bundesanstalt für die aufzustellenden Geräte, ggf. Handelsregisterauszug, Steuerbescheid, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Wohnsitznachweis über die letzten 5 Jahre.
Gebühren
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von Automaten.
Ansprechpartner/in
Frau M. Barlag | |
Amt / Bereich Ordnungsabteilung › Gewerbe Rathaus Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2324 E-Mail: m.barlag@seevetal.de |