Gewerbe Abmeldung
Allgemeine Informationen
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb des Bereichs der zuständigen Stelle ist für die bisherige Betriebsstätte eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Weitere Abmeldegründe:
- Rechtsformwechsel
- Übergabe
- Kauf
- Erbfolge etc.
Ansprechpartner/in
Frau Kristina Schwarz![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Gewerbe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C202 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2245 Telefax: +49 4105 55-1245 E-Mail: k.schwarz@seevetal.de | |
Frau Martina Barlag![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Gewerbe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C202 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2324 Telefax: +49 4105 55-1324 E-Mail: m.barlag@seevetal.de |