Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk: Anmeldung
Allgemeine Informationen
Die Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk (uk) gewährt Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks folgende tarifvertragliche Leistungen:
- Urlaubsentgelt
- zusätzliches Urlaubsgeld
- Vortrag bei erstmaliger Teilnahme am Verfahren
- Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten bei
- Krankheit
- Mutterschutz
- Wehrübung
- schlechter Witterung
- Weiterbildung
- Ausübung von Ehrenämtern
- Kurzarbeit
- Zahlung in Sonderfällen bei
- Grundwehrdienst
- Berufswechsel
- Auswanderung
- Rente oder Erwerbsunfähigkeit
- Wechsel ins Angestelltenverhältnis
- Tod (Leistung an Erben)
- Entschädigungszahlungen direkt an Arbeitnehmer
Wenn Sie tarifvertraglich gebundene Unternehmerin oder gebundener Unternehmer im Maler- und Lackiererhandwerk sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der uk anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
Die uk ist Teil der Kassen im Maler- und Lackiererhandwerk.
Externe Behörden
Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V.John-F.-Kennedy-Straße 6 65016 Wiesbaden Telefon: +49 611 76300 Telefax: +49 611 7630298 E-Mail: info@uk-maler.deHomepage: http://web2.cylex.de/firma-homepage/http%3A//www.malerkasse.de-2614673.html |