Gehörlosengeld
Allgemeine Informationen
In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.
Externe Behörden
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg -Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 150 Telefax: +49 4131 153295 E-Mail: poststellelslueneburg@ls.niedersachsen.deHomepage: Http://www.soziales.niedersachsen.de | Montag bis Freitag 8:30 - 12 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag 8:30 - 13:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr |