Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung
Allgemeine Informationen
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Externe Behörden
Hamburg Wasser / Hamburger StadtentwässerungBillhorner Deich 2 20539 Hamburg Telefon: +49 40 78880 E-Mail: info@hamburgwasser.deHomepage: http://www.hamburgwasser.de | |
Wasserbeschaffungsverband ElbmarschMaschener Str. 49 21218 Seevetal-Hittfeld Telefon: +49 4105 5004-0 Telefax: +49 4105 5004-477 E-Mail: info@wbv-elbmarsch.deHomepage: http://wbv-elbmarsch.de | |
Wasserbeschaffungsverband HarburgMaschener Str. 49 21218 Seevetal-Hittfeld Telefon: +49 4105 5004-0 Telefax: +49 4105 5004-477 E-Mail: info@wbv-harburg.deHomepage: http://wbv-harburg.de | |
Wasserwerk StelleUhlenhorst 7 21435 Stelle Telefon: +49 4174 2545 |