Gaststättenbetrieb Anzeige Zulassung früherer Beginn
Allgemeine Informationen
- Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzeigen.
- Das gilt auch dann, wenn das Gaststättengewerbe nur für kurze Zeit betrieben werden soll.
- Für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbstständigen Zweigstelle, für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen gilt das gleiche Verfahren.
- Abweichend davon kann die zuständige Stelle einen früheren Beginn des Gaststättengewerbes zulassen, wenn die Einhaltung der 4-Wochen-Frist für Sie als Betreiberin oder Betreiber nicht zumutbar ist.
Ansprechpartner/in
Frau Kristina Schwarz![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Gewerbe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C202 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2245 Telefax: +49 4105 55-1245 E-Mail: k.schwarz@seevetal.de | |
Frau Martina Barlag![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Gewerbe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C202 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2324 Telefax: +49 4105 55-1324 E-Mail: m.barlag@seevetal.de |