Gaststättenbetrieb Anzeige Zulassung früherer Beginn
Allgemeine Informationen
Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Stelle mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen. Das gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbständigen Zweigstelle und für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen.
Abweichend hiervon kann die zuständige Stelle einen früheren Beginn des Gaststättengewerbes zulassen, wenn die Einhaltung der Vierwochenfrist für die Betreiberin oder den Betreiber nicht zumutbar ist.
Ansprechpartner/in
Frau Kristina Schwarz![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Gewerbe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C202 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2245 Telefax: +49 4105 55-1245 E-Mail: k.schwarz@seevetal.de | |
Frau Martina Barlag![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Gewerbe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C202 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2324 Telefax: +49 4105 55-1324 E-Mail: m.barlag@seevetal.de |