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Freiwilliges Soziales Jahr
Allgemeine Informationen
Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind.
Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an.
Das FSJ wird in Seminaren und auch in den Einsatzstellen vor Ort pädagogisch begleitet. Freiwillige haben ferner Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld sowie auf Verpflegung und Unterkunft - wo dieses möglich ist - oder auf entsprechende Geldersatzleistungen.
In der Regel wird das FSJ für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte können sich Freiwillige auch bis zu 24 Monaten verpflichten. Die Mindestdauer eines FSJ beträgt sechs Monate.
Externe Behörden
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg -Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 150 Telefax: +49 4131 153295 E-Mail: poststellelslueneburg@ls.niedersachsen.deHomepage: Http://www.soziales.niedersachsen.de | Montag bis Freitag 8:30 - 12 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten für Schwerbehindertenangelegenheiten: Montag 8:30 - 13:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr |
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und GleichstellungHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 30159 Hannover Telefon: +49 511 1200 Telefax: +49 511 1204296 E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.deHomepage: http://www.ms.niedersachsen.de |