Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.
Ansprechpartner/in
Frau Andrea Gallwas![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Wahlen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C303 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2244 Telefax: +49 4105 55-1244 E-Mail: a.gallwas@seevetal.de |