Familienfreizeiten: Förderung
Allgemeine Informationen
Das Land fördert die Durchführung von Familienfreizeiten, in denen Ehe-, Familien- und Erziehungsfragen sowie Fragen der gesundheitlichen Vorsorge behandelt werden. Die Freizeiten werden von den der Landesarbeitsgemeinschaft angehörenden Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen organisiert.
Den Zuschuss zu den Teilnehmerbeiträgen erhalten Eltern oder Elternteile mit mindestens einem Kind, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. In Ausnahmefällen ist die Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich.
Der Zuschuss beträgt je Teilnehmer/in und Tag bis zu 21,00 Euro für Erwachsene und Kinder ab 13 Jahren und bis zu 13,00 Euro für jüngere Kinder. Die Festlegung der Höhe des Zuschusses im Rahmen der Höchstbeträge erfolgt durch die Maßnahmenträger.
Die Familienfreizeiten dürfen nur in hierfür geeigneten Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
Die Angebote finden Sie auf der Seite www.uralub-mit-der-familie.de
Externe Behörden
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und FamilieDomhof 1 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 304-0 Telefax: +49 5121 304-611 E-Mail: poststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.deHomepage: http://www.soziales.niedersachsen.de | |
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und GleichstellungHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 30159 Hannover Telefon: +49 511 1200 Telefax: +49 511 1204296 E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.deHomepage: http://www.ms.niedersachsen.de |