Familienerholung - Förderung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich als Familie Ihren wohlverdienten Urlaub finanziell einfach nicht leisten können, hilft Ihnen das Land weiter. Niedersachsen fördert Erholungsurlaube von:
- Familien mit mindestens zwei Kindern
- Familien mit einem behinderten Kind
- Einelternfamilien mit mindestens einem Kind
Die Förderung ist vom Familieneinkommen abhängig.
Der Zuschuss beträgt je Übernachtung bis zu 10,00 Euro für jede Lebenspartnerin und jeden Lebenspartner und 15,00 Euro für jedes Kind.
Über die allgemeinen Fördersätze hinaus werden für behinderte Familienangehörige bis zu 10,00 Euro und für Alleinerziehende bis zu 5,00 Euro gewährt.
In begründeten Fällen ist auch die Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich.
Die Angebote finden Sie auf der Seite www.urlaub-mit-der-familie.de
Externe Behörden
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und FamilieDomhof 1 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 304-0 Telefax: +49 5121 304-611 E-Mail: poststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.deHomepage: http://www.soziales.niedersachsen.de | |
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und GleichstellungHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 30159 Hannover Telefon: +49 511 1200 Telefax: +49 511 1204296 E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.deHomepage: http://www.ms.niedersachsen.de |