Europäische Rechtsanwältin/Europäischer Rechtsanwalt Zulassung zur Eignungsprüfung
Allgemeine Informationen
Eine natürliche Person, die eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf einer europäischen Rechtsanwältin/eines europäischen Rechtsanwalts im Sinne von § 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) berechtigt, kann eine Eignungsprüfung ablegen, um zur Rechtsanwaltschaft zugelassen zu werden. Zur Teilnahme an dieser Eignungsprüfung bedarf es einer Zulassung.
Externe Behörden
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und BrandenburgSalzburger Straße 21 - 25 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013-0 Telefax: +49 30 9013-2012 Homepage: http://www.berlin.de/sen/justiz/ausbildung/jpa/aufgaben.html |