Ersatzführerschein wegen Namensänderung oder unbrauchbar gewordenem Führerschein
Allgemeine Informationen
Ein Ersatzdokument ist zu beantragen, wenn der Kartenführerschein unbrauchbar geworden ist (z.B. durchgebrochen).
Bei einer Namensänderung ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird jedoch dringend dazu geraten, denn zumindest im Ausland könnte es Probleme geben, wenn die Angaben von Ausweis und Führerschein abweichen. Gleiches gilt auch für den Papierführerschein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen, da eine Unterschrift zu leisten ist.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99833 E-Mail: buergerservice@lkharburg.de | Besuch nur nach Terminvereinbarung: |
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld![]() | |
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld An der Reitbahn 6 21218 Seevetal Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99832 E-Mail: buergerservice@lkharburg.de | Besuch nur nach Terminvereinbarung: |
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.![]() | |
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N. Innungsstraße 6 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: +49 4171 693-800 Telefax: +49 4171 693-99831 E-Mail: buergerservice@lkharburg.deHomepage: https://termin.landkreis-harburg.de | Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: |