ERmäßigung vom Rundfunk-Beitrag
Allgemeine Informationen
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg ![]() Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 15-0 Telefax: +49 4131 15-3295 E-Mail: poststelle-behoerdenzentrum@pd-lg.polizei.niedersachsen.deHomepage: www.soziales.niedersachsen.deÖffnungszeiten:
Montag 8:30 - 13:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr |