Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung Erteilung
Allgemeine Informationen
Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz (WaffG) des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis.
Die Erlaubnis (Waffenherstellungserlaubnis) zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens wird von der zuständigen Stelle erteilt. Weiterhin muss ein Waffenherstellungsbuch geführt werden, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen sowie ihr Verbleib hervorgeht.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden und wird von der zuständigen Stelle erteilt.
Ansprechpartner/in
Herr Matthias Böttger![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Waffen- & Sprengstoffwesen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C302 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2246 Telefax: +49 4105 55-1246 E-Mail: sprengstoffrecht@seevetal.de |