Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen: Erteilung
Allgemeine Informationen
Wenn Ihre Geschäftstätigkeit den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen erfordert, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
In der Regel wird ein Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, Ihrer fachlichen Eignung und gegebenenfalls Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und bestimmter räumlicher Verhältnisse gefordert.
Betriebe, die im Bereich der Bergaufsicht tätig sind, beachten bitte die Leistung "Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen für Betriebe unter Bergaufsicht".
Externe Behörden
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt LüneburgAuf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 151400 Telefax: +49 4131 151401 E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.deHomepage: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de | Mo.-Fr. 09:00 -12:00 Uhr Mo.-Do. 14:00 -15:30 Uhr (und nach Vereinbarung) |
Externe Ansprechpartner/in
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ![]() Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 15-1400 Telefax: +49 4131 15-1401 E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.deHomepage: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C1921401_N1990625_L20_D0_I1717444.html |