Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte: Erteilung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.
Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.
Ansprechpartner/in
Gemeinde Seevetal | |
Kirchstraße 11 21218 Seevetal Telefon: +49 4105 55-0 Telefax: +49 4105 55-280 E-Mail: info@seevetal.deHomepage: www.seevetal.de | Öffnungszeiten des Rathauses Zur Zeit nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Montag: 08.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 18.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie abweichende Öffnungszeiten der Ortsverwaltungen. |