Erdaufschluss Anzeige für Brunnen
Allgemeine Informationen
Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:
- Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
- Bohrungen nach Lagerstättengesetz
- Bohrungen nach Bundesberggesetz
Ansprechpartner/in
Landkreis Harburg | |
Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-0 Telefax: +49 4171 69399-100 E-Mail: buergerservice@lkharburg.deHomepage: www.landkreis-harburg.de |