Erbschein: Erstellung
Allgemeine Informationen
Erbinnen und Erben, die über ein Erbe verfügen wollen, müssen sich in vielen Fällen im Geschäftsverkehr ausweisen und benötigen hierfür einen Erbschein. Das kommt vor allem in Betracht, wenn
- kein Testament vorhanden ist, also die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,
- ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches und kein notarielles Testament vorliegt,
- der Inhalt des Testamentes nicht eindeutig ist.
Externe Behörden
Amtsgericht TostedtUnter den Linden 23 21255 Tostedt Telefon: +49 4182 2970 Telefax: +49 4182 297100 E-Mail: agtos-poststelle@justiz.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de | Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung |
Amtsgericht WinsenSchloßplatz 4 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 8860 Telefax: +49 4171 886100 E-Mail: agwl-poststelle@justiz.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-winsen.niedersachsen.de/ | Montag - Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. |
Externe Ansprechpartner/in
Amtsgericht Winsen ![]() Schloßplatz 4 21423 Winsen (Luhe) E-Mail: poststelle@ag-wl.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-winsen.niedersachsen.de/ |