Erbschaft
Allgemeine Informationen
Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser).
Als Erbin oder Erbe sind Sie Gesamtrechtsnachfolger. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisname der Erbschaft können Sie das Erbe ablehnen. Nach Ablauf der sechs Wochen ist die Erbschaft automatisch angenommen.
Externe Behörden
Amtsgericht TostedtUnter den Linden 23 21255 Tostedt Telefon: +49 4182 2970 Telefax: +49 4182 297100 E-Mail: agtos-poststelle@justiz.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de | Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung |
Amtsgericht WinsenSchloßplatz 4 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 8860 Telefax: +49 4171 886100 E-Mail: agwl-poststelle@justiz.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-winsen.niedersachsen.de/ | Montag - Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. |