Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Gewährung
Allgemeine Informationen
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Leistungen können ambulant, teilstationär oder stationär gewährt werden.
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind u. a.
- Assistenzleistungen in der besonderen Wohnform
- Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum
- Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (z.B Integrationshelfer*innen)
- Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf.
- heilpädagogische Leistungen (z.B. Frühförderung, Integrationskindergarten, heilpädagogischer Kindergarten)
- sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Anspruch haben Personen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger / Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig. Die Leistungen können auf Antrag auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden; wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Um Leistungen der Eingliederungshilfe, z.B. einen Fahrdienst oder Assistenzleistungen zu erhalten, muss ab einem bestimmten Einkommen ein finanzieller Beitrag geleistet werden.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Gesundheit![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-372 Telefax: +49 4171 693-174 E-Mail: Gesundheitsamt@LKHarburg.de | Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. |
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