Eheurkunde Ausstellung
Allgemeine Informationen
Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden.
Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:
- Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
- Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
- Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Für Eheschließungen zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 können keine Eheurkunden ausgestellt werden.
Ansprechpartner/in
Standesamt![]() | |
Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-3333 E-Mail: standesamt@seevetal.deHomepage: https://www.seevetal.de/standesamt | Für die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminabsprache notwendig. |