Eheschließung Aufhebung
Allgemeine Informationen
Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, z. B. wenn Sie bei der Heirat minderjährig oder geschäftsunfähig waren, Sie sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden, Sie arglistig getäuscht wurden, Ihnen widerrechtlich gedroht wurde oder Sie nicht wussten, dass es sich um eine Eheschließung handelt.
Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob Aufhebungsgründe vorliegen. Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.
Externe Behörden
Amtsgericht WinsenSchloßplatz 4 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 8860 Telefax: +49 4171 886100 E-Mail: agwl-poststelle@justiz.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-winsen.niedersachsen.de/ | Montag - Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. |
Amtsgericht TostedtUnter den Linden 23 21255 Tostedt Telefon: +49 4182 2970 Telefax: +49 4182 297100 E-Mail: agtos-poststelle@justiz.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de | Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung |
Externe Ansprechpartner/in
Amtsgericht Winsen ![]() Schloßplatz 4 21423 Winsen (Luhe) E-Mail: poststelle@ag-wl.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-winsen.niedersachsen.de/ |