Dokumente und Kopien: Beglaubigung
Allgemeine Informationen
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide.
Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten),
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt),
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann,
Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen. Die Vorschriften über die Bestätigung ausländischer Urkunden durch Legalisation oder Apostille bleiben unberührt.
Ansprechpartner/in
Ortsverwaltung Fleestedt, Glüsingen, Beckedorf, Metzendorf![]() | |
Winsener Landstraße 52 21217 Seevetal-Fleestedt (Fleester Hoff) Telefon: +49 4105 55-2460 Telefax: +49 4105 55-2464 E-Mail: ortsverwaltung-fleestedt@seevetal.de | Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 oder |
Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis. Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte | |
Ortsverwaltung Hittfeld, Helmstorf, Lindhorst, Emmelndorf | |
Kirchstraße 11 21218 Seevetal-Hittfeld (Rathaus) Telefon: +49 4105 55-2420 E-Mail: ortsverwaltung-hittfeld@seevetal.de | Hinweis: Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 oder unter 04105 55-2420 zur Verfügung. |
Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte Besonderheiten: Fotoautomat | |
Ortsverwaltung Maschen, Hörsten, Horst![]() | |
Schulstraße 55 21220 Seevetal-Maschen (Dorfhaus Maschen) Telefon: +49 4105 55-2430 E-Mail: ortsverwaltung-maschen@seevetal.de | Hinweis: Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 oder unter 04105 55-2430 zur Verfügung. |
Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte | |
Ortsverwaltung Bullenhausen, Groß-Moor, Over | |
Lührsweg 17 21217 Seevetal-Bullenhausen (Nahversorgungszentrum) Telefon: +49 4105 55-2555 E-Mail: ortsverwaltung-bullenhausen@seevetal.deHomepage: http://www.seevetal.de/online | Die Ortsverwaltung bleibt vorerst bis auf Weiteres geschlossen. |
Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Zahlungsarten: bar | |
Ortsverwaltung Meckelfeld, Klein-Moor![]() | |
Bürgermeister-Heitmann-Straße 34b 21217 Seevetal-Meckelfeld Telefon: +49 4105 55-2400 E-Mail: ortsverwaltung-meckelfeld@seevetal.de | Hinweis: Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 oder unter 04105 55-2400 zur Verfügung. |
Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte Besonderheiten: Fotoautomat | |
Ortsverwaltung Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorfsloh![]() | |
Ohlendorfer Straße 17 21220 Seevetal-Ramelsloh (Sportplatzgebäude) Telefon: +49 4105 55-2480 E-Mail: ortsverwaltung-ramelsloh@seevetal.de | Hinweis: Die Ortsverwaltung Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorfsloh bleibt vorerst bis auf Weiteres geschlossen. Termine können Sie in den folgenden Ortsverwaltungen Meckelfeld 04105 55-2400, Hittfeld 04105 55-2420 oder Maschen 04105 55-2430 oder unter der zentralen Rufnummer 04105 55-2555 vereinbaren. |
Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweise Mögliche Zahlungsarten: bar; EC-Karte |