Brandschutz
Allgemeine Informationen
In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.
Mitglied der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren können nur Einwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet haben. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an die Freiwillige Feuerwehr oder die zuständige Stelle wenden.
Die Mitglieder der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.
Ansprechpartner/in
Herr Roger Plotka![]() | |
Ämter / Bereiche Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Allgemeine Ermittlungen Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Feuerwehr Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C302 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2279 Telefax: +49 4105 55-1279 E-Mail: r.plotka@seevetal.de |